Geschaftt sind (hoffentlich!) alle verwaltungstechnischen Hürden, der organisationsrelevante Stichtag (1. November 1999) ist übersprungen, die Lehrfächerverteilung, die Stundenpläne, die individuelle Schullaufbahngestaltung aller Schülerinnen und Schüler, alles sollte unter Dach und Fach sein.
Nun gilt es, das Organisationsstatut, insbesondere die Lehrinhalte mit Leben zu erfüllen und den Neigungen, Begabungen und Interessensschwerpunkten der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Denn, das laufende Schuljahr fordert bereits im Advent und in der Vorweihnachtszeit konsequente künstlerisch-pädagogische Arbeit, soll das ganzheitliche Bildungsziel, die Übereinstimmung von künstlerischen, aufführungspraktischen, allgemein-musikalischen Lehrinhalten mit Ende des Schuljahres ein abgerundetes Erscheinungsbild und Ergebnis darstellen.
In den künstlerischen Hauptfächern wird das Jahresarbeitsprogramm sowohl mit den von der Schule zu tragenden Veranstaltungen als auch mit etwaigen vorgesehenen Übertritts- oder Abschlußprüfungen abzustimmen sein.
Die aufführungspraktischen Unterrichtsfächer (Ensembles instrumentaler und vokaler Besetzungsmöglichkeiten, Orchester, Chöre etc.) bedürfen einer besonders ausgewogenen Termin- und Arbeitsplanung, sind doch exakt terminisierte Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen, abgestimmt mit der individuellen künstlerischen Leistungsfähigkeit und -bereitschaft ihrer Mitwirkenden.
Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Übertritts- und Abschlußprüfungen sieht die Stundentafel auch den zwingenden Abschluß von allgemein-musikalischen Unterrichtsfächern vor, welche zeitgerecht, abgestimmt auf die erforderliche geistige Reife, die Interessensschwerpunkte und das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler zu wählen und zu besuchen sind.
Diese ergänzenden allgemein-musikalischen und musiktheoretischen Unterrichtsfächer - Allgemeine Musiklehre, Musikkunde 1-3 bzw. deren Fortsetzungen, sowie das Musiktheoretische Repetitorium, letzteres insbesondere gefordert für künftige Studenten der Musikwissenschaft sowie künstlerischer und kunstpädagogischer Studienrichtungen an Universitäten - stellen besondere Anforderungen an die Gestaltung der Lehrinhalte.
Sie sollen qualitätsvoll das für jede Musikschule individuell zu entwickelnde Schulprofil in sinnvoller Abstimmung mit der Regelschule erweitern. Ihr allgemeines Bildungsziel ist die Vermittlung der das Hauptfach begleitenden theoretischen, stilkritischen, polyästhetischen und kulturwisenschaftlichen Wissensgrundlagen, sowie das Wecken und Fördern eines individuell zu prägenden Kunst- und Kulturverständnissses, damit sich die Schülerinnen und Schüler zu einem kritikfähigen und anspruchsvollen Kunstpublikum entwickeln können.