Prüfungen

Für die meisten der steirischen Musikschulen ergibt sich anläßlich der erstmaligen Umsetzung des Organisationsstatuts im Zusammenhang mit der Abhaltung von Prüfungen und dem Ausfertigen der Zeugnisse eine völlig neue Situation.

Gemäß Organisationsstatut sind als Prüfungen nur Aufnahms-, Einstufungs-, Dispens-, Übertritts- und Abschlußprüfungen vorgesehen. Diese sind in der im Organisationsstatut vorgesehen Form kommissionell abzuhalten und zu protokollieren.

Die Leistungsbeurteilung in den Jahresabschlüssen der Hauptfächer und weiteren Unterrichtsgegenstände (Ensembles, allgemein-musikalischen und musiktheoretischen Fächern) hat im Sinne des § 7 Schülerbeurteilung unseres Organisationsstatuts zu erfolgen.

§ 7 lit a: "Auf die Schülerbeurteilung sind die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 BGBI.Nr.371/1974 i.d.g.F. über die Leistungsbeurteilung an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen sinngemäß anzuwenden."

Das bedeutet, daß der Jahresabschluß dieser Fächer ausschließlich auf Basis von Beobachtung der Mitarbeit und von Wiederholungen, aber in keinem Fall in Form von Prüfungen oder schriftlichen Tests erfolgen darf.

Praktische Beispiele:
In den allgemein-musikalischen und musiktheoretischen Pflichtfächern kann der Jahresabschluß auf drei Arten erfolgen.


Hinsichtlich der Abhaltung von Abschlußprüfungen der Oberstufe wird folgende Vorgansgweise empfohlen: