Das Organisationsstatut, das die Schule definiert. Es wurde vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten per 1. April 1998 ZI. 24.420/1-111/A/4/98 BML[kA] erlassen (Rechtsgrundlage: Privatschulgesetz 1962) und findet an 45 Musikschulen in der Steiermark Anwendung.
Das Steiermärkische Musiklehrergesetz, es regelt das Dienstrecht für Lehrkräfte an den Musikschulen, beschl. vom Stmk. Landtag 1991. (Landesgesetz)
Die Förderungsrichtlinien (Regierungsbeschluss vom 4. Mai 1999), die nach Maßgabe der Mittel und pädagogischen Bedürfnisse des Organisationsstatutes die Höhe und Art der Personalkostenrefundierung an die Schulträgergemeinden regeln.