“Flächenwidmungsplan” für Musikschulen
 geografische Reichweite und Versorgungsgrad ab 2000

Ziel der Bildungspolitik ist die weitgehende Fächenbedeckung der Steiermark mit Musikschulplätzen.
Die derzeitigen Rechtsgrundlagen, u. a. die Gemeindeautonomie, erfordern dabei folgende Voraussetzungen:

a) Der Wille der betroffenen Gemeinden, dem "Musikschulmodell Steiermark" beizutreten und dieses somit finanziell mitzutragen.

b) Der Konsens zwischen den Trägergemeinden und "Gastgemeinden". (Vertragliche Einigung gem. Musikschulmodell u.Förderungsrichtlinien des Landes, vor allem auch über die Sachaufwendungen, Fahrtkosten des Lehrpersonals etc. bzw. über eventuelle Dislozierungen)

c) Der Bedarfsnachweis. Hier wird seitens des Landes der Bedeckung von "weißen Flecken" auf der “Musikschullandkarte” vorrangig Rechnung getragen, sofern Punkt a) und b) gegeben sind.

Bei Dislozierungen wird insbesondere auf die verkehrstechnische Infrastruktur der jeweiligen Region Rücksicht zu nehmen sein. Weiters ist aus pädagogischen Gründen die Musikschulgemäße Ausstattung dislozierter Unterrichtsorte notwendig.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Dislozierungen nicht zur "Auflösung" des ganzheitlichen Unterrichtsprinzips der Musikschule führen. So ist z. B. der pädagogisch unerlässliche Ensembleunterricht allein mit den Schülern eines dislozierten Unterrichtsortes nur selten möglich. Daher sind stundenplantechnische Berücksichtigungen und teilweise auch logistische Begleitmaßnahmen, wie z.B. organisierte Schülertransporte etc. notwendig.

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Musikschüler in Prozent der Einwohner - Stand: Schuljahr 1998/99

Gesamttabelle (Darstellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen)